Unser Wald
Natura 2000 im Landkreis Regensburg
Blick in den ostbayerischen Vorwald
Im Landkreis Regensburg befinden sich 20 zum Teil landkreis- und regierungsbezirksübergreifende Flora- Fauna- Habitat- (FFH) und Vogelschutz (SPA) -Gebiete, die Teil des europaweiten Netzes Natura 2000 sind.
Hauptziele von Natura 2000 sind der Erhalt unseres heimischen Naturerbes, aber auch die Sicherung einer zukunftsfähigen nachhaltigen Landnutzung durch Landwirte und Waldbesitzer. Diese haben in vielen Gebieten durch einen verantwortungsbewussten und pfleglichen Umgang mit der Natur zum jetzigen guten Erhaltungszustand des Gebiets maßgeblich beigetragen.
Allgemeine Informationen zu Natura 2000-Gebiet
Erhaltungsziele - Verschlechterungsverbot - Umsetzung
Die FFH- und Vogelschutzgebiete wurden aufgrund des Vorkommens ganz bestimmter natürlicher Lebensräume und besonderer Tierarten (z.B. Vögel) und Pflanzenarten in das Europäische Biotopverbundsystem aufgenommen. Diese sollen in einem günstigen Zustand erhalten werden.
Für die Natura 2000-Gebiete gilt als wichtigster Grundsatz das Verschlechterungsverbot. Eine nachhaltige Beeinträchtigung hat zu unterbleiben.
Sowohl für jeden Lebensraum als auch für jede Art wird ein Ziel formuliert, wie diese in einem günstigen Zustand erhalten werden können, die sog. Erhaltungsziele.
Unter Berücksichtigung dieser Erhaltungsziele bleibt die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich. Die gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele sind auf der Seite „Die Gebiete im Landkreis AELF Regensburg“ nachzulesen.
Natura 2000: Der Managementplan
Für jedes Natura 2000-Gebiet soll in den kommenden Jahren ein Managementplan erstellt werden. Dabei werden die wertvollen Lebensräume und Arten erfasst, bewertet und Maßnahmen zu ihrem Erhalt geplant.
Diese Aufgabe übernimmt in bewaldeten Gebieten die Forstverwaltung.
Im Offenland ist die Naturschutzverwaltung zuständig.
Natura 2000: Der Managementplan
Falls Sie Fragen als Besitzer/in von Waldflächen in Natura 2000-Gebieten haben, wenden Sie sich an Ihre/n zuständige/n Revierleiter/in am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Natura 2000 im Blick